dein Traum vom biken

Klasse B196

Autoführerschein Klasse B mit der Schlüsselzahl 196

Wenn nicht JETZT, wann dann?

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BIKER JAHRE

Klasse B196

Gilt für folgende Fahrzeuge:

  • Krafträder bis 125ccm Hubraum und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kw, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kw/kg nicht übersteigt.
  • Mindestalter 25 Jahre.
  • Vorbesitz notwendig: Ja, Klasse B mindestens 5 Jahre
  • Theoretische Stunden: 4 x 90 Minuten (Motorrad)
  • Praktische Stunden: 5 x 90 Minuten
  • Prüfung: KEINE theoretische und praktische Prüfung 
 
Nach Absolvierung der gesetzlich benötigten Theorie- und Praxisstunden erhältst Du einen Ausbildungsnachweis. Mit diesem und einem Passbild kann die Schlüsselzahl 196 bei der Führerscheinstelle eingetragen werden.
 
Wichtige Information:
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird KEINE Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z.B. Die Erweiterung auf die Klasse A2 (§15 Absatz 3 FeV) nicht möglich ist. Das heißt eine verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von A1 zu A oder einer vereinfachten Aufstieg wie von von A1 zu A2 und von A2 zu A ist nicht möglich.
Außerdem gilt die Fahrerlaubniserweiterung B196 nur innerhalb Deutschlands.
 

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Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

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