Klasse B196
Gilt für folgende Fahrzeuge:
- Krafträder bis 125ccm Hubraum und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kw, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kw/kg nicht übersteigt.
- Mindestalter 25 Jahre.
- Vorbesitz notwendig: Ja, Klasse B mindestens 5 Jahre
- Theoretische Stunden: 4 x 90 Minuten (Motorrad)
- Praktische Stunden: 5 x 90 Minuten
- Prüfung: KEINE theoretische und praktische Prüfung
Nach Absolvierung der gesetzlich benötigten Theorie- und Praxisstunden erhältst Du einen Ausbildungsnachweis. Mit diesem und einem Passbild kann die Schlüsselzahl 196 bei der Führerscheinstelle eingetragen werden.
Wichtige Information:
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird KEINE Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z.B. Die Erweiterung auf die Klasse A2 (§15 Absatz 3 FeV) nicht möglich ist. Das heißt eine verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von A1 zu A oder einer vereinfachten Aufstieg wie von von A1 zu A2 und von A2 zu A ist nicht möglich.
Außerdem gilt die Fahrerlaubniserweiterung B196 nur innerhalb Deutschlands.